Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Die EKAS-Richtlinie 6508 gibt Ihnen Auskunft, ob Sie ein Sicherheitskonzept und eine Sicherheitsorganisation und allenfalls den ASA-Beizug von Spezialisten benötigen.
Sind in Ihrem Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt und bestehen besondere Gefährdungen, so sind Sie verpflichtet, den Nachweis des Beizugs von ASA-Spezialisten bzw. der getroffenen Massnahmen, einer Sicherheitsorganisation zu erbringen.
Sind in Ihrem Betrieb weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und bestehen besondere Gefährdungen, so sind Sie verpflichtet, den Nachweis des Beizugs von ASA-Spezialisten bzw. der getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln zu erbringen.
Sind in Ihrem Betrieb mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigt und bestehen keine besonderen Gefährdungen, so ist der Beizug von ASA-Spezialisten freiwillig, es muss jedoch der Nachweis einer bestehenden Sicherheitsorganisation erbracht werden.
Sind in Ihrem Betrieb weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt und bestehen keine besonderen Gefährdungen, so ist der Beizug von ASA-Spezialisten freiwillig und es ist kein Nachweis einer Sicherheitsorganisation notwendig.
Zusammen mit Ihnen ermitteln wir die vorhandenen Gefährdungen, beurteilen diese, erstellen Risikoanalysen und unterstützen Sie beim Erstellen eines auf Ihren Betrieb angepasstes Sicherheitskonzeptes.
Als mögliches Konzept können z.B. die 10 Elemente des ASA-Konzeptes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 aufgebaut werden.
Ihr Konzept soll im Idealfall laufend gepflegt und gegebenenfalls angepasst werden. Auch da können Sie auf unsere Unterstützung zählen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und profitieren Sie von unserer grossen Erfahrung.