Baustellen- und/oder Montagesicherheit
Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ereignen sich immer noch zu viele Unfälle. Dies muss und darf nicht sein.
Das Ziel muss sein, dass die Mitarbeitenden nach der Arbeit gesund nach Hause gehen können.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Arbeitgeber gemäss UVG Art. 82/1 und ArG Art. 6 verpflichtet, zum Schutze der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Auch die Arbeitnehmenden müssen zur Zielerreichung ihren Teil beitragen. So sind sie verpflichtet, gemäss UVG Art. 82/3, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.
Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern.
Gerne führen wir für Sie eine neutrale Baustellen- oder Montageplatz-Begehung durch und dokumentieren das Erlebte.
Sollten schwierige Situationen festgestellt werden, so unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung der festgestellten schwierigen Situationen. Mittels einer Gefährdungsanalyse und einer Massnahmenplanung können wir dieses Ziel zusammen mit Ihnen erreichen.