Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) legt die Rechtsgrundlage zur Prüfung von Arbeitsmitteln fest. Gemäss Artikel 32b sind Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Diese Instandhaltung ist zu dokumentieren.
Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem zum Voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Zur Instandhaltung gehören:
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
Die Instandhaltung muss von entsprechend instruierten oder ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Aus der Dokumentation zur erfolgten Instandhaltung muss mindestens ersichtlich sein: Wer, was, wann instandgehalten hat.
Sie können eine einmalige Prüfung bei uns bestellen oder mit uns eine jährliche Wartungsvereinbarung abschliessen. Wir übernehmen dann für Sie die Terminüberwachung und melden uns rechtzeitig bei Ihnen zur nächsten Prüfung/Instandhaltung.
Sie bekommen von uns am Schluss die Prüfprotokolle in elektronischer Form und die geprüften Teile sind alle mit einer Prüfetikette versehen.
So sind Sie mit diesen Arbeitsmitteln immer sicher unterwegs und müssen sich nicht um die regelmässige Prüfung kümmern.
Wir sind befähigt, die Prüfungen für Ihre folgenden Arbeitsmittel / PSAgA durchzuführen:
Lastaufnahmemittel
- Textile Anschlagmittel (Rundschlingen, Hebebänder)
- Anschlagseile
- Anschlagketten inkl. Haken
- Anschlagpunkte
- Klemmen, Zwingen, Greifer, Traversen
Leitern
Leitern und Tritte müssen ebenfalls nach einem zum Voraus festgelegten Plan regelmässig auf ordnungsgemässen Zustand überprüft werden. Sie sind nach Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten.
Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen.
Wir prüfen Ihre
- Diversen Leiterarten
- Tritte
- Rollgerüste
Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Gemäss EN 365 und den jeweiligen Herstellerangaben, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens alle 12 Monate einmal durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren. Jedes Teil erfordert ein eigenes Prüfprotokoll.
Seilanlagen und Steigschutz an ortsfesten Leitern
Seilanlagen werden «nur» einer Sichtprüfung unterzogen.
Die Montagedoku muss vorhanden sein, damit der Montage «Untergrund» ersichtlich ist. Das gleiche gilt auch für Steigschutzsysteme an ortsfesten Leitern.
Diese Fallschutzsysteme sind mindestens alle 12 Monate einmal durch einen Sachkundigen zu prüfen und gemäss EN 365 zu dokumentieren. Wir sind befähigt, solche Fallschutzsysteme von folgenden Herstellern zu prüfen:
- ABS-Absturzsicherungen
- Teufelberger Steigschutzsysteme
Andere Hersteller klären wir gerne für Sie ab.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und suchen mit Ihnen eine auf Sie abgestimmte Lösung.