Arbeiten in der Höhe
- PSAgA Schulung
- Prüfung PSAgA
Es gilt der Grundsatz:
Bei Arbeiten in der Höhe von mehr als 2 Meter ist ein Schutz gegen Absturz obligatorisch.
- Kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste (z.B. im Hochbau die Fassadengerüstpflicht ab 3.0 Meter Absturzhöhe), Auffangnetze, Geländer, Hubarbeitsbühnen usw. haben Vorrang gegenüber dem Individualschutz (z. B. Anseilschutz).
- Arbeit mit PSAgA ist gemäss VUV (Art. 8) Arbeit mit besonderen Gefahren und darf nur Arbeitnehmenden übertragen werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind. (PSAgA Schulung)
- Die Rettung bei Höhenarbeit muss jederzeit mit eigenen Mitteln vor Ort sichergestellt sein.
- Anlässlich unserer Schulungen wird ebenfalls die Erstversorgung eines Verunfallten Höhenarbeiters besprochen.
- Eine fachgerechte Schulung zu diesen Themen muss gemäss SUVA mindestens 8 Stunden dauern.
Gerne evaluieren wir mit Ihnen zusammen auch die für Ihre Arbeiten/Anlagen geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Gemäss EN 365 und den jeweiligen Herstellerangaben, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mindestens alle 12 Monate einmal durch einen Sachkundigen zu prüfen. Die Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren. Jedes Teil erfordert ein eigenes Prüfprotokoll.
Wir sind als Sachkundige ausgebildet und übernehmen gerne für Sie diese Tätigkeiten.